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Expertenwissen
Eine anwendungsorientierte Tätigkeit wie die Beratung
kommt heute ohne theoretisches Fundament nicht mehr aus.
Die Generierung und das Management von Wissen ist nur im
weiteren Sinne unter "Academic" im Bereiche
der "Applied Research" zu situieren. Dass
der Bereich des hier angesprochenen "Expertenwissen"
in Einzelbereichen auch einer eigentlich wissenschaftlichen
Vertiefung im Rahmen von "Basic Research" zugeführt
werden mag und muss, steht hier nicht im Vordergrund.
Mit Blick auf die "International Practice of Law"
zum Beispiel haben sich Grundparameter der Rechtssetzung,
Rechtsanwendung und Rechtsdurchsetzung und insbesondere
auch die damit verbundene Rechtsberatung massgeblich verändert.
Wichtige Charakteristika sind etwa Aspekte der fortschreitenden
Verrechtlichung, der Informatisierung, Interdisziplinarisierung,
Professionalisierung, Spezialisierung, Marktorientierung,
Prozeduralisierung, Institutionalisierung und Organisierung
sowie der "Tendenz zur Amerikanisierung". Diese
multikausale und multidimensionale Entwicklung wird gegenwärtig
nicht angemessen konzeptionalisiert und theoretisch erfasst,
so dass angezeigte Anpassungen nicht zeit- und/oder
sachgerecht erfolgen. Dass sich diese Entwicklung beschleunigt,
erschwert die Konzeptualisierung, beseitigt aber nicht deren
Notwendigkeit. In einer Phase des Wandels besteht ein grosser
Bedarf und eine hohe zeitliche Dringlichkeit der Erarbeitung
und Verbreitung von Wissen, das dazu nötig ist, um
diesen Wandel überhaupt zu begreifen und um die verschiedenen
Bereiche des bedeutsamen Fachwissens neu zu bestimmen und
neu zu positionieren.
Die Generierung von Expertenwissen im Bereich der Professions: von Professionals für Professionals
Im Konzept des Expertenwissens meinen wir Erarbeitung und Verbreitung von
theoretischem Fachwissen, dass "State of the Art" und nach "Best Practises"
generiert wird, um die Anpassungs- und Anschlussfähigkeit des in der konkreten
Anwendung gewissermassen auf den Punkt gebrachten Fachwissens sicherzustellen.
Es geht dabei um die Generierung, das Management, vor allem um die Verbreitung
und die Organisation der Anwendung von Fachwissen, zum Beispiel im Bereich
der "International Practice of Law". Wir arbeiten mit diesem Arbeitskonzept
primär in Hinblick auf eine wirkungsorientierte Umsetzung solchen Wissens im
Rahmen einer interdisziplinären, integrativen und internationalen Beratung,
die vorzugsweise auf der strategischen Ebene angesiedelt ist. Es geht um die
Schaffung der Voraussetzung, des Entstehens und der Organisation der Anwendung
von Fachwissen geprägter Tätigkeit von "Professionals", die mit solchen Beratungen
an der "Intellect Industry" beteiligt sind. Dieses Expertenwissen ist die Hauptressource
von Professionals, das unseres Erachtens vorzugsweise durch die "Professionals" selber
generiert wird, da diese am Winde des Wandels und des Wettbewerbs wegen der
Anwendungsorientierung neue Bedürfnisse rascher zu entdecken vermögen als
Institutionen wie Universitäten, die in der Regel erst mit Zeitverzug Kenntnis
und Zugang zu diesen Realitäten erhalten.
Diese neue und besondere Aufmerksamkeit auf die Generierung solchen Expertenwissens
wird zeigen, dass, entgegen den Erwartungen, eine theoretische Auseinandersetzung in
Zeiten raschen Wandels noch dringlicher ist als in Zeiten gesellschaftlicher und
politischer Flauten. Dadurch wird sich auch zeigen, dass es ein Teil der angesprochenen
Professionalität ist, eine wirklichkeitsnahe Umfeldanalyse der Änderungen selber
durchzuführen, was zudem in der Regel eine wandelorientierte Veränderung des "Mind Sets"
der Professionals voraussetzt. Wir bewegen uns hier in einem wenig erforschten Zwischenbereich
eines Defizits der anwendungsorientierten, theoretischen Wissensgenerierung und an
Wissensumsetzung unter veränderten Voraussetzungen, deren Bedeutung nach unserer
Erfahrung unterschätzt wird. In diesem Bereich besteht zudem eine grosse Unklarheit,
wessen Aufgabe es denn sei, dieses Wissen zu generieren, zu verbreiten und beratungsgerecht
zu organisieren. Dass dabei selbstredend neue Netzwerke von Akteuren mit einem veränderten
Berufsrollenverständnis und einer neu definierten gemeinsamen Sicht der notwendigen Generierung
solchen Expertenwissens entstehen müssen, ist naheliegend. Das zum Teil vorurteilsbehaftete
Verhältnis von "Theorie" und "Praxis" muss revidiert werden.
Ausgewählte Arbeitsbereiche der Generierung von Expertenwissen - von Professionals für Professionals
Wir fügen unsystematisch einige denkbare Arbeitsbereiche an, in der die Generierung von "Expertenwissen"
in meiner Arbeit eine Rolle spielen mögen. Wegen des Anwendungs- und Praxisbezuges im Rahmen einer
strategischen Rechtsberatung sind die Beispiele weitgehend auf die Funktion "Law", "Lawyer"
und "International Practice of Law" im Hinblick auf die Erbringung von zeit-, sach- und kostengerechten
Beratungsdienstleistungen in diesem Bereiche in weiterem Sinne situiert.
Die Erschliessung der strategischen Dimension des Rechts und der Rolle der strategischen
Rechtsberatung als solche setzt die Generierung von diesbezüglichem "Expertenwissen" unter
Berücksichtigung verschiedener Beratungsdisziplinen und sozialwissenschaftlicher Wissensbereiche
voraus. Dafür werde ich massgeblich Zeit aufwenden. Diese Generierung kann im übrigen selbst als
Dienstleistung erbracht werden.
- Die Entwicklung neuer Formen der Generierung, die Organisation der Generierung, die Kuratierung,
die Moderierung, die Facilitierung und die multimediale Erfassung, Darstellung und Verbreitung dieses
Expertenwissens kann ebenfalls Gegenstand einer Dienstleistung sein, die im übrigen im Bereich
von "Law" und "Lawyers" der "strategischen Rechtsberatung" zuzuordnen ist. So hatte ich die
Gelegenheit, an verschiedenen innovativen Projekten der Wissensgenerierung und Wissensverbreitung
des Rüschlikon Center for Global Dialogue der Swiss Re beratend beteiligt zu sein. Es ging um die
neuartige Organisation der Generierung von Expertenwissen im Rahmen von "Applied Research-Projekten"
mit dem Program of International Finance der Harvard Law School in einem das Unternehmen
interessierenden Schlüsselbereich, um die Organisation strukturierter, moderierter und facilitierter,
nichtöffentlicher Expertengespräche in einem qualitativ selektionierten und quantitativ beschränkten
Kreis im Bereiche der Information Policy, die durch Vertreter der Kennedy School of Government,
Harvard University, gewissermassen kuratiert wurden, und um die Durchführung von nichtöffentlichen
Expertenbegegnungen auf Einladung hin zum Thema "The Future of the Financial System of the 21st Century:
from a European and American Perspective". Die Durchführung einer vergleichbaren Expertenbegegnung zum
Thema mit dem vermessenen Arbeitstitel "The Future of Law" bleibt auf der Wunschliste.
- Ich beteilige mich gegenwärtig am Aufbau eines speziellen Netzwerkes zur Erleichterung der Wahl
und zum Coaching von Experten verschiedener Disziplinen, die bereit sind, in interdisziplinären,
integrativen und internationalen Rechtsberatungen als "multidimensionales Schachspiel" auf der
strategischen Ebene auf der Grundlage eines gemeinsamen Verständnisses ihr Expertenwissen einzubringen
und ad-hoc in Mandaten zusammenzuarbeiten.
- Die in der mediatisierten und virtualisierten Welt notwendige Klärung der Beziehung und Verschränkung
von Recht und Kommunikation verlangt eine interdisziplinäre Generierung von Expertenwissen, damit die
Issues der neuen Realität überhaupt verstanden, die geeigneten Methoden des "Issue Management" gewissermassen
issuegerecht bestimmt und unter Verwendung dieses Expertenwissens sach-, zeit- und kostengerecht in der
Beratung angewendet werden können (siehe Expertenwissen unter "Strategy and Law").
- Die traditionellerweise den Industrieunternehmen nachgebildeten Theorien über Dienstleistungsunternehmen,
insbesondere auch die fürs Erste allgemeinen Konzeptionen von Dienstleistungsunternehmen nachgebildete
Befassung mit Law Firms, weist einen bedeutenden Bedarf an Generierung von Expertenwissen auf, sei es
zu Fragen der Organisation, der Rechtsstruktur, der Strategiebildung, des Einsatzes von informationstechnologischen
Systemen, des Einsatzes von Human Resources und/oder der Konzeption marktgerechter Dienstleistungen. Hier
besteht ein grosser Bedarf an neu zu schaffendem Expertenwissen, das teilweise als Dienstleistung im Rahmen
von Beratungen generiert werden kann. Diese Fragen stellen sich zudem verwandt und gleichzeitig und aufeinander
bezogen im Bereiche der Law Firms und Legal Departments von Unternehmen. Law Firms und Legal Departments haben
in der Zwischenzeit erkannt, dass sie sich dem fortschreitend generierten neuen Expertenwissens im Bereiche
der Professional Service Firms ausserhalb des rechtlichen Bereiches nicht entziehen können und die
Haupterkenntnisse - sachgerecht abgewandelt und ab bestimmten Organisationsgrössen - auch für sie gelten.
- In der Aufholjagd zur Generierung von Expertenwissen zur Bewältigung des paradigmatischen Wandels im Bereiche
der Dienstleistungsunternehmen der Professionals haben Business Schools Fächer wie "Professional Service Firms"
und Law Schools Fächer wie "Legal Professions" zu Hauptfächern erklärt. Dieses dabei generierte Expertenwissen
ist durch Experten, teilweise auch durch Berater, zum Beispiel Law Firms und andere Professional Service Firms, umsetzbar.
- Die Rolle der in- und ausserhalb von Unternehmen beratenden Juristen als Experten - Stichwort Expertentum -
ist gegenwärtig selber Gegenstand einer wissenschaftlichen und berufpolitischen Diskussion geworden, was selber
wieder die Generierung von Expertenwissen über die Rolle dieser Experten verlangt. Auch in diesem Bereich kann
geforscht und beraten werden
Expertenwissen im Bereich der Professions - Niemandsland zwischen Praxis und Lehre
Da die Generierung des notwendigen Expertenwissens im Bereich von Law, Lawyers und der International
Practice of Law auch deshalb unterversorgt ist, weil die in der Praxis arbeitenden Juristen in der Regel
dazu keine Zeit haben oder sich die Zeit dazu nicht nehmen und die in der Akademie tätigen Juristen in der
Regel diese Fragestellungen als nicht akademisch qualifizieren, ist eine in diesem "no-man's-land" gefährliche
Wissenslücke entstanden, die wegen des sich vergrössernden Zeitverzuges im raschen Wandel ohne grundlegende
Standortbestimmungen schwer einholbar wird.
Wir plädieren dafür, dass der Schaffung von Expertenwissen im Bereiche Law, Lawyers und der International Practice of Law,
insbesondere im Bereiche der damit verbundenen notwendig interdisziplinären, integrativen und internationalen Beratung,
vor allem mit Blick auf eine Verbesserung des sach-, zeit- und kostengerechten Einsatzes dieses Wissen eine höhere
Priorität bei den Professionals, den Professional Service Firms und den sich damit befassenden akademischen Institutionen
und Disziplinen gegeben wird. Die müssige Frage, ob dieses Wissen der "Theorie" oder der "Praxis" zugewiesen werden soll,
soll die Erschliessung dieses Zwischenbereiches nicht länger verhindern oder verzögern. Das Motto von Alfred North
Whitehead zum Verhältnis von Professoren und Studenten in der akademischen Lehre über das Verhältnis von "activity" und "knowledge"
ist - ceteris paribus - auf das Verhältnis von "activity" und "knowledge" in der auf Expertenwissen gegründeten ("knowledge")
integrativen und interdisziplinären Beratung ("activity") übertragbar:
"What the faculty has to cultivate is activity in the presence of knowledge. What the students have to learn is activity in the presence of knowledge.
This discussion rejects the doctrine that students should first learn passively, and then, having learned, should apply
knowledge. It is a psychological error. In the process of learning there should be present, in some sense or other, a
subordinate activity of application. In fact, the applications are part of the knowledge. For the very meaning of the
things known is wrapped up in their relationship beyond themselves. This unapplied knowledge is knowledge shorn of its meaning.
The careful shielding of a university from the activities of the world around us is the best way to chill interest
and to defeat progress. Celibacy does not suit a university. It must make itself with action"
Alfred North Whitehead (1947)
(Jens Drolshammer, "Internationalisierung der Rechtsausbildung und Forschung - eine Agenda für die interdisziplinär
ausgerichtete Ausbildung zum in Wirtschaft und Management tätigen International Lawyer" in: Beiheft zur Zeitschrift
für Schweizerisches Recht, Basel/Genf/München 2000, S. 29ff., S. 212f.).
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