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Legal Reasoning Wintersemester 2006 / 2007
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2008 ]
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2007 ]
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2006/07 ]
[ SS
2006 ]
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2002 ] [ WS
2001/02 ]
[ SS
2000 ]
Es geht um eine im Wintersemester 2006 / 2007 für die Studenten im ersten Jahr der Masterstufe des Masters of Law and
Economics durchgeführte Pflichtveranstaltung. Prof. Drolshammer war hauptverantwortlicher Dozent. Infolge der Abwesenheit
im fall term als Visiting Research Professor an der Harvard Law School wurde die Lehrveranstaltung in einen Grundlagenteil,
der in der ersten Semesterhälfte von Herrn Prof. Philippe Mastronardi und Frau Dr. Stephanie Hrubesch-Millauer gehalten wurde und
in einen Vertiefungsteil, den Prof. Drolshammer in der zweiter Semesterhälfte mit ausgewählten Gastprofessoren bestritt, aufgeteilt.
Im Zentrum der Lehrveranstaltung stand die Methodenlehre, die traditionellerweise in der Schweiz zivilistisch geprägt wird.
Die Kontaktveranstaltungen erfolgten auf der Grundlage eines umfassenden Readers, aufgrund dessen im Selbststudium die Grundlagen
der juristischen Methodenlehre erarbeitet wurden.
Im Grundlagenteil in der ersten Semesterhälfte ging es um Anwendung der im Selbststudium erarbeiteten Grundlage der Methodenlehre
und um eine Vertiefung ausgewählter Fragen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts anhand von Fällen, Gerichtsurteilen und Literaturauszügen.
Im von Prof. Drolshammer betreuten Vertiefungsteil ging es neu und zusätzlich um die Etablierung eines differenzierten und
erweiterten Methodenverständnisses mit Bezug auf Funktion, Entstehen, Veränderungen und Stellenwert der Methodenlehre in
verschiedenen Bereichen des Rechts. Es ging darum, dass angesichts der heute selbst in einem nationalrechtlichen Kontext
unterschätzten Bedeutung der Methodenlehre gleichzeitig und gleichgewichtig rechtsgebiets-, rechtskultur- und rechtsstufenspezifische
erweiterte Fragestellungen einbezogen und den Studierenden bewusst gemacht wurden. Die Methodenlehre hat zum Beispiel in verschiedenen
Rechtskulturen, in verschiedenen Rechtsgebieten, in verschiedenen Stadien der Entwicklung eines Rechtsgebiets, in verschiedenen Stadien
der Rechtsverwirklichung in verschiedenen Rechtsgebieten und in verschiedenen geschichtlichen und politischen Umständen eine bereichspezifische
und teilweise auch andere Funktion. In diesem Zusammenhang ging es in der Lehrveranstaltung auch um ein internationalsierungsadäquates
Verständnis der Rolle der Methodenlehre im Entstehen, im Anwenden und im Durchsetzen von Recht im Wandel.
Dieses erweiterte Methodenverständnis wurde durch die Gastprofessoren Prof. Arthur Miller, Harvard Law School, Prof. Dr. Marcel Niggli,
Universität Fribourg, Prof. Dr. Christine Breining, Universität Zürich, Prof. Dr. Ernst Kramer, Universität Basel und Prof. Dr. h.c. Bernd
Rüthers, ehemals Universität Konstanz, beispielhaft demonstriert und erläutert. Die angeleitete Diskussion in diesen Gastvorträgen erfolgte
auf der Grundlage der von den Gästen selbst zur Vorbereitung gewählten Texte, die in den Reader Eingang fanden.
Es bestand die Möglichkeit, jeweils fakultative Nachtessen mit den Gastprofessoren im kleinen Kreise durchzuführen.
Wegen der in Kraft getretenen Synchronisierung der europäischen mit den angelsächsischen akademischen Jahren im Rahmen der Bologna-Reformen
ist es Professor Drolshammer wegen des wahrscheinlichen Aufenthalts im Fall Term als Visiting Research Professor an der Harvard Law School
nicht mehr möglich die Lehrveranstaltung in Zukunft zu leiten.
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