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Expertenwissen
Die Schaffung von Expertenwissen ist dem Bereiche der "Angewandten
Forschung" zuzuordnen, wo oft der Beratungsbedarf bestimmt,
welches entsprechende Expertenwissen zu generieren ist.
Zusätzlich kann Expertenwissen auch im Rahmen allgemeiner
Forschungsprojekte weiterentwickelt werden. Die auf dieser
Weise durch Expertenwissen angereicherte
strategische Rechtsberatung wird in eine sich an Prozessen
und an Issues orientierte Beratungsmethode des Issue Managements
eingebaut, die einen integrativen, internationalen und interdisziplinären
Umgang zwischen den relevanten Dimensionen der Problemlösung
unterstützt.
Recht und Kommunikation als Beispiel
Als Beispiel eines solchen Arbeitsfeldes zur Generierung
von "Expertenwissen" dient die Verknüpfung
von Recht und Kommunikation, die sowohl von der Seite der
Rechtswissenschaft als auch von der Seite der Kommunikationswissenschaft
wenig erkannt und erforscht ist. Es besteht in diesem Bereich
ein grosser Nachholbedarf. Der Umgang mit den Folgen der
Mediatisierung und der Virtualisierung auf die Entstehung,
die Anwendung und die Durchsetzung von Recht stellt ein
wichtiges Problem der strategischen Rechtsberatung dar.
Ich habe in diesem Bereich während vielen Jahren intensiv beraten;
vgl. etwa den Foliensatz "Unternehmenskommunikation in turbulenten
Zeiten", Recht und Reputation, Paradigmenwechsel - Fallbeispiele mit
Relevanz für den guten Ruf eines Unternehmens - Diagnosen und Therapien
der Risiken und Chancen der Schnittstelle als Teil eines ganzheitlichen
Corporate Reputation Managements".
Zum Verständnis von Recht und Kommunikation sollte
vor allem in den nachfolgenden Bereichen "Expertenwissen"
generiert werden.
Kommunikation zwischen Rechtskulturen
In einer globalisierten Welt erfolgt die Interaktion zwischen
Rechtskulturen im Wesentlichen über Kommunikation.
In Anbetracht der Tatsache, dass Recht und Rechtskultur
heute ein strategischer Erfolgsfaktor einer Rechtsordnung,
d.h. eines Landes ist, verlangen die damit verbundenen Anforderungen
der Kompetitivität, Kompatibilität und Interoperabilität,
dass in einer Rechtsordnung selbst Voraussetzungen einer
Fähigkeit zu und einer effektiven Veranstaltung der
Kommunikation über Recht geschaffen werden. Diese Kommunikation
ist eine zum räumlichen Geltungsanspruch des Rechts
gehörende Dimension, die dessen Wirksamkeit erst herbeiführt
oder verbessert. Es geht hier unter anderem um die Darstellung
der eigenen Rechtsordnung in anderen Fachsprachen, zum Beispiel
der englischen und die Institutionalisierung eines auf eine
internationale Kommunikation angelegten Knowledge-Managements
für alle im Rechtsbereich an dieser Kommunikation beteiligten
Kreise.
Kommunikation zwischen Managern und Juristen
Im Spannungsfeld Kommunikation und Recht wird zum Beispiel
die Interaktion mit der amerikanischen Rechtskultur und
in die Interaktion im Bereich Recht und Management durch
ein ungenügendes oder falsches Verständnis der
jeweils an der Kommunikation beteiligten rechtlichen Berufsrollen
verzerrt. Gestörte Auffassungen der Berufsrollen bestimmen
also über deren Kommunikation die Wirksamkeit von Recht
und Juristen mit. Dies müsste selbst auch Gegenstand
der Generierung von "Expertenwissen" sein. Wir
vermuten, dass dieses unterentwickelte Verständnis
der Berufsbilder des Rechts eine Integration, Interdisziplinarität
und Internationalität zwischen Juristen und Managern
und eine Zusammenarbeit mit den entsprechenden Rollenträgern
in verschiedenen Rechtskulturen erschwert, ja dieser oft
entgegensteht. Diese Verständnisdefizite sind unseres
Erachtens zudem um so offensichtlicher, je mehr die Kommunikationsrealität
über die Berufsrollen des Juristen und des Managers
auf beiden Seiten des Ozeans entprivatisiert und zum Bestandteil
der öffentlichen bzw. veröffentlichten Meinung
gemacht wird.
Die Rolle der Perzeption der Bedeutung des Rechts für die Wirtschaft
Als ein mit dieser Unvertrautheit der Perzeptionen der rechtlichen
Berufsrollen verwandter Bereich der Verknüpfung von
Recht und Kommunikation scheint die dahinterstehende Tatsache
eines unterentwickelten Verständnisses der Funktion
des Rechts für die Wirtschaft und die Gesellschaft
selbst, etwa durch die Manager als Funktionäre des
wirtschaftlichen Unternehmens und oder derjenigen, die über
Rechtskulturen kommunizieren, selbst ein Thema des Verhältnisses
von Recht und Kommunikation zu sein. Die Frage der grundsätzlichen
Wertigkeit und des Verständnisses dieser Wertigkeit
von Recht für wirtschaftliche Tätigkeiten in einer
globalisierten Welt hat zu wenig kommunikatorische Fürsprecher
und sollte im Grunde genommen ins Zentrum des Bereiches
von "Wissen", "Können" und "Haltung"
der "International Lawyers" gestellt werden. Die
Fragestellung verlangt zuerst einmal, dass die Vertreter
der Rechtswissenschaft ihr Selbstverständnis für
Neues und die Kommunikation darüber als eine integrierte
Aufgabe gelebter Ganzeitlichkeit, Interdisziplinarität
und Internationalität verstehen. Dies wäre eine
sinnvolle Vorleistung an ein von der Sache her notwendiges
dialogisches Verständnis zwischen Rechtskulturen und
zwischen Berufskulturen. Auch in diesem Bereich ist die
Wirkung von Recht essentiell mit einer damit verbundenen
Kommunikation verknüpft und verschränkt.
Der Jurist als Kommunikator
Die gegenwärtige Verknüpfung von Recht und Kommunikation
verlangt auch die Generierung von entsprechendem "Expertenwissen"
über die Ausbildung eines neuen "International
Lawyers". Sie verlangt ganz bestimmte Anforderungen
an die Kommunikationsfähigkeiten dieses Juristen und
dessen Verhältnis zur Kommunikation, die zu den Kernkompetenzen
einer zukünftigen Juristenaus- und Weiterbildung in
diesem Bereich gezählt werden müssten. Die festgestellten
Paradigmenwechsel, die bei den Fähigkeiten eines neuen
"International Lawyers" neben der Wissens- und
Verstehenskompetenz auch eine Verhaltens- und Handlungskompetenz,
dazu eine Beurteilungs- und Final- und Haltungskompetenz
verlangen, geben der Kommunikationskompetenz des Juristen
als Teil seiner Sozialkompetenz einen bedeutenden Stellenwert.
Dieser erhöht sich durch die aufgrund der Globalisierung
neu ins Blickfeld gerückte Internationalisierungskompetenz.
In der Frage der Ausbildung und Weiterbildung von solchen
Juristen wird der Jurist im wesentlichen auch zu einem Kommunikator.
Recht und Reputation
Am Weitrechendsten ist die Verknüpfung und Verschränkung
von Recht und Kommunikation im Bereiche des Schutzgutes
der Reputation von Personen und Unternehmen.Die Reputation
wird durch einen Wettbewerb verschiedener Meinungen, die
Perzeptionen Dritter konstituieren - im wesentlichen vor
dem Hintergrund von Informationsasymmetrien - geschaffen,
gewahrt, gefährdet und zerstört wird. Dabei wird
die Bemessung und Bewertung des Reputationsschadens bei
börsenkotierten Gesellschaften unmittelbar und zeitverzugslos
sichtbar.
Eine Untersuchung unsererseits hat gezeigt, dass die Mehrzahl
reputationsgefährdender Ereignisse mit Rechtsverletzungen
verbunden sind, von denen wiederum eine Mehrzahl durch den
Umgang mit Rechtsverletzungen selbst wesentlich mitbeeinflusst
ist. Die Mediatisierung verkehrt die rechtliche Unschuldsvermutung
vorweg in eine mediale Schuldvermutung. Die reputationsbezogene
Auseinandersetzung mit einer rechtlichen Dimension eines
Issues erfolgt deshalb zu einem anderen, insbesondere früheren
Zeitpunkt als die rechtliche, sie tangiert und präjudiziert
zudem die Voraussetzungen der späteren Rechtsanwendung
und Rechtsdurchsetzung im angestammten und engeren Sinne
massgeblich, vergleiche Foliensatz, Recht und Reputation und Jens
Drolshammer Recht, Rechtsberufe und Rechtsreputation als Faktoren
der internationane Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz - das "Legal Black Hole"
der zugrunde liegenden Rechtskonzeption, 2007.
Kommunikation als rechtliches Gestaltungsmittel
Die Notwendigkeit der Generierung von "Expertenwissen"
in diesem Bereich zeigt die Ausgestaltung der positiven
Rechtsordnung selbst; so setzt der Gesetzgeber zum Beispiel
die Publizität in Sachen- und Gesellschaftsrecht als
Gestaltungsmittel ein. Das Gleiche gilt für die viel
weitergehenden Publizitätsvorschriften im Banken- und
Börsenrecht. Das positive Recht schützt auch vor
Informationen und vor Kommunikation. Die Gewaltenteilung
wird auch in der Schweiz durch die kommunikatorische Kontrolle
der Medien ergänzt. Der Gesetzgeber gibt einer Rechtsanwendungsbehörde
wie der Bankenkommission und der Wettbewerbskommission zusätzlich
einen Informationsauftrag, der die Rechtsanwendung zum Teil
ergänzt und verstärkt, zum Teil stört oder
gar ersetzt. Der Gesetzgeber setzt in vielen Bereichen Meldepflichten
ein, deren Inhalt, zum Teil rechtlich vorgesehen, öffentlich
werden. Recht reguliert auch Kommunikation. Im Weiteren
gibt es Schutzgüter im Recht, wie zum Beispiel Marken-
oder Kennzeichenrechte, die ihre Legitimation in einer Informations-
und Kommunikationsleistung haben.
(Vgl. Jens Drolshammer, Verlangt die Globalisierung eine
Neuausrichtung der Forschung? - Beispiele von Forschungsfeldern
im Bereich Recht und Management aus der Sicht eines International
Lawyers).
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